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Kanalisationsbeitrag Stmk.
• Beim Kanalisationsbeitrag und bei den Kanalbenützungsgebühren handelt es sich um verschiedene Abgaben. Dass die Vorschreibung der zweitgenannten Abgabe jene der erstgenannten Abgabe voraussetzt, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. - (§ 2 Abs. 1 Stmk. KanalAbgG), (Abweisung)
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