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Änderungen für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
IFRS-Bilanzansätze finden über neue Fachgutachten Zugang zu österreichischen Einzelbilanzen
Mit dem neuen Fachgutachten zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen haben sich die Rahmenbedingungen für die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung von Pensions-, Jubiläums- und Abfertigungsrückstellungen zum Teil gravierend geändert. Zum zweiten finden über die neuen Fachgutachten IFRS-Bilanzansätze Zugang zu den österreichischen Einzelbilanzen, damit wurde erstmalig die HGB-Konformität eines IFRS-Bilanzansatzes bestätigt.
Rechtslage bis zum
Das Rechnungslegungsgesetz 1990 hat im § 211 Abs. 2 die Verpflichtung aufgestellt, dass Pensionen und Anwartschaften auf Abfertigungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu passivieren sind.
Diese Aussage war insofern ein Quantensprung, als es vor 1990 keine Verpflichtung gegeben hat, Abfertigungs- oder Pensionsrückstellungen zu bilden. So hat beispielsweise bei einem renommierten Unternehmen, wie der Oberösterreichischen Kraftwerke AG (nun mehr Energie AG) eine Pensionsrückstellung von über 2 Mrd. ATS in der Bilanz "gefehlt".
Während im Steuerrecht die Rahmenbedingungen für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen genau vorgegeben worden sind, bei der Pensionsrückstellung beispielsweise das Gegenwartswertverfahren und der Rec...