Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Adressierung von Eingaben an Finanzämter mit mehreren Sitzen
(BMF) - Hat eine Abgabenbehörde mehrere Standorte (Außenstellen, Sitze), so ist für die Einreichung von Eingaben rechtlich bedeutungslos, welche der Adressen der Einschreiter verwendet.
Dies gilt beispielsweise für an den UFS gerichtete Anbringen.
Auch für Finanzämter, die mehrere Sitze haben, steht es dem Einschreiter frei, an welchen Sitz (bzw. Sitzadresse) er Eingaben richtet. Dies gilt unabhängig davon, welche Adresse auf Erledigungen des Finanzamtes aufscheint.
Daher darf beispielsweise eine an das Finanzamt Baden-Mödling gerichtete Berufung auch dann an die Sitzadresse Mödling gerichtet werden, wenn der angefochtenen Bescheid die Adresse des Sitzes in Baden angibt. (