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SWK 20, 15. Juli 2005, Seite S 628

Wie ungewiss ist der Eintritt des Abfertigungsfalles bei Altersteilzeit?

Bilanzierung einer Verbindlichkeit für Abfertigungen bei Altersteilzeitvereinbarungen

Harald Mayer

Das BMF kommt in der Stellungnahme vom zu dem Schluss, dass für Erfüllungsrückstände des Arbeitgebers bei Altersteilzeitvereinbarungen in der Variante "Blockmodell" im Gegensatz zur bisherigen Ansicht eine Verbindlichkeit zu bilanzieren ist. Begründet wird diese Ansicht damit, dass bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung eine Ungewissheit dem Grunde oder der Höhe nach für derartige Verpflichtungen nicht angenommen werden kann. Im Lichte dieser Aussagen stellt sich nun die Frage, ob für Mitarbeiter in Altersteilzeit die Voraussetzungen der Ungewissheit der Höhe oder dem Grunde nach für (gesetzliche) Abfertigungsverpflichtungen noch vorliegen?

1. Altersteilzeit und Abfertigung "alt"

Für Arbeitsverträge, die laut Arbeitsvertrag vor dem begonnen haben, besteht auf gesetzlicher (z. B. § 23 AngG) oder kollektivvertraglicher Grundlage ein Direktanspruch des Arbeitnehmers auf Abfertigung gegenüber dem Arbeitgeber. § 27 AlVG enthält Regelungen und Voraussetzungen zum Altersteilzeitgeld. Eine Sonderregelung hinsichtlich der erworbenen Abfertigungsansprüche ist dieser Bestimmung nicht zu entnehmen, sodass Folgendes festzustellen ist: Für Arbeitnehmer, welche mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung hinsic...

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