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SWK 20, 15. Juli 2005, Seite 619

Freiwillige Abfertigungszusage für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände

Die Besteuerung von freiwilligen Abfertigungen

Ralph Felbinger

Unter dem Titel Managerabfertigung wird in der letzten Zeit verstärkt Werbung dafür gemacht, wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern, Gesellschafter-Geschäftsführern mit Sperrminorität oder Vorständen von Aktiengesellschaften eine freiwillige Abfertigungszusage zu erteilen.

Hervorgehobene Eckpunkte sind vielfach die Bildung von Abfertigungsrückstellungen für solche Abfertigungszusagen, die Möglichkeit der Anrechnung von Vordienstzeiten und eine eventuelle Besteuerung der freiwilligen Abfertigungszahlung mit nur 6 %, sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer in den letzten zehn Jahren vor Beendigung seiner Tätigkeit überwiegend nicht mehr wesentlich beteiligt war.

Dieser Artikel soll den hier enthaltenen Annahmen näher auf den Grund gehen und klären, ob bei freiwilligen Abfertigungszusagen nicht doch etwas genauer zu differenzieren ist und eine gänzliche Besteuerung mit 6 % in vielen Fällen vielleicht nur einem Wunschdenken entspricht. Die Ausführungen gelten für Veranlagungen ab dem Jahr 2004.

Arbeits- und steuerrechtliches Dienstverhältnis für Organe von Kapitalgesellschaften

Für die Beurteilung der Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung ist unter anderem festzustellen, welch...

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