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Rechnungshofbericht über die Außenprüfung bei den Finanzämtern
Durchschnittliche Prüfungsintervalle bei Großbetrieben vier, bei Mittelbetrieben 18 Jahre
Der RH überprüfte von April bis September 2004 die Außenprüfung bei den Finanzämtern. Die Überprüfung umfasste schwerpunktmäßig die Finanzämter für den 1. Bezirk, für den 4., 5. und 10. Bezirk sowie für den 23. Bezirk in Wien, weiters die Finanzämter Graz-Stadt und Schärding. Zu dem im Dezember 2004 dem BMF und den Finanzämtern zugeleiteten Prüfungsergebnis des RH betreffend die Außenprüfung bei den Finanzämtern gab das BMF im März und im Mai 2005 Stellungnahmen ab. Die Gegenäußerungen des RH ergingen im April und Juni 2005. Der Wahrnehmunsbericht vom , GZ 860.036/002-E1/05, wurde dem Nationalrat vorgelegt und enthält folgende Feststellungen (Kurzfassung):
Im Jahr 2003 führten die Finanzämter im Vergleich zum Jahr 2000 um rund ein Viertel weniger Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch. Die durchschnittlichen S. T 84Prüfungsintervalle bei Betriebsprüfungen - das sind die Abstände zwischen zwei Prüfungen - betrugen 2004 bei den Großbetrieben vier Jahre und bei den Mittelbetrieben 18 Jahre. Die Abstände zwischen den Betriebsprüfungen waren allerdings bundesweit sehr unterschiedlich.
Die Mehrergebnisse aus den Betriebs- und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen stiegen um rund ein Drit...