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SWK 25, 1. September 2005, Seite 61

Verfahren: Schätzung

Der Betriebsvermögensvergleich stellt die allgemeine Gewinnermittlungsart dar und es hat die Abgabenbehörde, wenn sie sich bei einer Vollschätzung einer anderen Gewinnermittlungsart bedient, zu begründen, dass auch mit dieser ein der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen gerecht werdendes Besteuerungsergebnis errechnet wird. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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