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SWK 25, 1. September 2005, Seite R 61
Nichtbescheid
• An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere. - (§ 97 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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