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SWK 25, 1. September 2005, Seite 60

Kanalbeitrag Kärnten

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, Überschüsse aus dem Betrieb der "Altkanalanlage" bei Berechnung des Beitragssatzes des Kanal-Nachtragsbeitrages zu berücksichtigen. - (§ 14 Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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