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Gerichtsgebührennovelle 2005
Das Justizministerium hat den Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Außerstreitgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Notariatstarifgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (Gerichtsgebührennovelle 2005 - GGN 2005) zur allgemeinen Begutachtung versandt. Im Bereich des Gerichtsgebührenrechts gibt es Novellierungserfordernisse einerseits im Zusammenhang mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Urkunden an die Gerichte und der elektronischen Abfrage auch der Urkundensammlung des Grundbuchs und andererseits aus dem Wunsch nach einer gerechteren Gestaltung des Tarifsystems für die einvernehmliche Scheidung. Die Begutachtungsfrist endete am
. http://www.justiz.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&id=72