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Keine Einkünftefeststellung bei Vermietung der gemeinsamen Eigentumswohnung durch die Ehegatten an einen Ehepartner
Vermieten Ehegatten ihre im gemeinsamen Eigentum stehende Eigentumswohnung an einen Ehepartner für dessen Betriebszwecke, so hat in Ermangelung der vom Gesetz (§ 188 BAO) dafür verlangten Voraussetzung, dass an den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mehrere Personen beteiligt sind, eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte zu unterbleiben (-G/05).