zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2005, Seite S 737

Erwischt: Missbrauch beim Kilometergeld

Felix Blazina

Überaus beliebt ist bei manchen Arbeitnehmern die Verrechnung von Kilometergeld. Im Prinzip dient Letzteres als Aufwandersatz für solche Fahrten, welche der Dienstnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers mit dem eigenen Kfz durchführt. Zumal mit dem Kilometergeld nur die eigenen Kosten des Arbeitnehmers (für Wertminderung, Treibstoff, Service, Versicherung etc.) abgegolten werden sollen, findet auch keine Besteuerung statt. Die Auszahlung des Kilometergeldes erfolgt komplett steuerfrei, was einerseits den Arbeitnehmer und andererseits auch den Chef freut, erspart er sich doch die gesamten lohnabhängigen Abgaben wie den Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie die Kommunalsteuer.

Bei solchen steuerlichen Vorteilen besteht die Gefahr, das Kilometergeld missbräuchlich zur Gehaltsaufbesserung zu verwenden. So ist unlängst einem Betriebsprüfer aufgefallen, dass für eine bestimmte Person jährlich Kilometergelder in der Größenordnung von rund 15.000 Euro ausbezahlt wurden. Es gab zwar fein säuberlich geführte Fahrtenbücher, worin ziemlich regelmäßige Besuche diverser Landeshauptstädte durch besagte Person dokumentiert waren. Da dem Prüfer das verrechnete Kilometergeld etwas "...

Daten werden geladen...