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Sonder-UID für Spediteure
Das BMF hat mit Datum eine Information zur Sonder-UID für Sepditeure veröffentlicht. Demnach kann aus Vereinfachungsgründen einem inländischen Spediteur, der als indirekter Vertreter und damit als Anmelder bei der Überführung der Waren in den freien Verkehr auftritt, eine Sonder-UID erteilt werden, unter der sein Kunde (d. i. der indirekt Vertretene) innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen und die Befreiung für die Einfuhr in Anspruch nehmen kann. Volltext der Information auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Steuer/Umsatzsteuer/Informationen/SonderUIDfrSpediteure/_start.htm