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VfGH: Tiroler Grundverkehrsgesetz
• Tir. Grundverkehrsgesetz 1996 i. d. F. LGBl. Nr. 75/1999: Aufhebung des § 6 Abs. 1 lit. b und c, im Abs. 2 Aufhebung der Wortfolge "im Sinne des Abs. 1 lit. b" sowie von Abs. 3 und Abs. 7. - (§ 6 Tir. Grundverkehrsgesetz 1996)
Der Verfassungsgerichtshof vermag keine sachliche Rechtfertigung dafür zu finden, dass bei rein innerstaatlichen Sachverhalten bei Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zur Erlangung der konstitutiven grundverkehrsbehördlichen Genehmigung strengere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, als bei Sachverhalten mit gemeinschaftsrechtlichem Bezug (aufgrund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts).
( G 79 bis 81/04)