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Teilwertabschreibung bei Grundstücksverkauf
Teilwertabschreibung bei Grundstücksverkauf (§ 6 EStG)
Ein Betrieb musste im Zusammenhang mit dem 1997 erfolgten Ankauf von zwei für den Betrieb notwendigen Grundstücken (Schaffung eines Firmenparkplatzes) auch ein Einfamilienhaus mitkaufen. Der Kaufpreis der drei Grundstücke wurde vom Beschwerdeführer selbst aufgeteilt und dabei das Einfamilienhaus mit 500.000 Euro angesetzt. 1998 wurde das Einfamilienhaus um 363.400 Euro verkauft und daher 1997 noch eine Teilwertabschreibung vorgenommen. Diese Teilwertabschreibung wurde nicht anerkannt, weil durch den zeitnahen Verkauf ersichtlich war, dass die Liegenschaft bereits bei der Anschaffung ein Jahr davor eben weniger wert war. Der VwGH betont, dass allein aus der Tatsache, dass bei einem Verkauf im Jahr 1998 ein geringerer Kaufpreis erzielt worden ist, nicht ein niedrigerer Teilwert zum abgeleitet werden kann ().