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Ausgabenverrechnung über GmbH
Ausgabenverrechnung über GmbH (§ 4 Abs. 4 EStG)
Ein Bestattungsunternehmer (Einzelunternehmen) gründete mit seiner Frau und seiner Schwester eine eigene GmbH, an der er zu 25 % beteiligt war. Einzige Aufgabe dieser GmbH war die Führung der Buchhaltung des Einzelunternehmens. Dafür verrechnete die GmbH jährlich zwischen 22.600 und 33.200 Euro. Der Einzelunternehmer war bei S. K 16der GmbH angestellt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde die Zwischenschaltung der GmbH nicht anerkannt, weil einziger Grund die Ersparnis der Gewerbesteuer auf den Unternehmerlohn war. Der VwGH bestätigt unter Hinweis auf das Erk. vom , 98/14/0031, dass die der GmbH für die Führung des Einzelunternehmens ausbezahlten Beträge keine Betriebsausgaben darstellen ().
Anmerkung: Das Erk. ist gerade jetzt durch die Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 % von großer Bedeutung. Auch wenn es unbestritten ist, dass es jedem Unternehmer (außer bei berufsrechtlichen Beschränkungen) frei steht, ob er seine Tätigkeit als Einzelunternehmer, in einer Personengesellschaft oder in einer Kapitalgesellschaft ausübt, zeigt es doch, dass man bei Einzelunternehmern (bzw. Personengesellschaften) auch heute nicht ei...