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Appartement und Liebhaberei
Appartement und Liebhaberei (§ 2 EStG)
Die Beschwerdeführer kauften 1988 ein Objekt in einem Appartementhaus zwecks Vermietung und Verpachtung und erzielten ständige Verluste. 1996 wurde das Appartement verkauft und die bisher vorläufigen Bescheide wurden unter Annahme von Liebhaberei endgültig erklärt. Da nach der Prognoserechnung ein Gesamtüberschuss erst 2050 entstanden wäre, war der Zeitraum jedenfalls zu lang und es wurde zu Recht Liebhaberei unterstellt ().