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EuGH: Heizöl
• Verbrauchsteuern: Keine ausreichende Besteuerung bei Verwendung von Heizöl als Kraftstoff
Urteilstenor des EuGH:
Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 2 und 3 der Struktur-RL für Verbrauchsteuern auf Mineralöle und aus Art. 5 Abs. 1 der Steuersatz-RL für Verbrauchsteuern auf Mineralöle verstoßen, indem sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Verwendung von Heizöl als Kraftstoff, wie sie in der Praxis durchgeführt werden, aufrechterhalten hat.
( Kommission/Finnland, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Im dem vorliegenden Urteil zugrunde liegenden Vertragsverletzungsverfahren wurde seitens der Kommission gerügt, dass in Finnland in der Praxis die Möglichkeit bestand, niedrig besteuertes Gasöl (Heizöl) als Kraftstoff (Diesel) zu verwenden, und daher Finnland nicht für eine angemessene und wirksame Kontrolle gesorgt hat, um die bestimmungsgemäße Verwendung von Heizöl sicherzustellen.