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SWK 15, 20. Mai 2005, Seite S 506

Nochmals: PKW-Auslandsleasing - Umsatzsteuerpflicht der Verwendung ab 2004?

UFS-Entscheidung gilt auch nach 2003

Michael Tumpel

Der UFS Linz hat am , RV/0957-L/04 bezugnehmend auf das Urteil des EuGH in der Rs. C-155/01, Cookies World und im Anschluss an die herrschende Auffassung in der Literatur zutreffend entschieden, dass auch die ab befristete Eigenverbrauchsbesteuerung für das PKW-Auslandsleasing gem. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d (jetzt: lit. b) UStG wegen des Widerspruchs zu den Vorgaben der 6. MwSt-Richtlinie unanwendbar ist und daher keine Besteuerung in Österreich erfolgen kann. Krumenacker vertritt in hingegen die Auffassung, dass die ab 2004 erfolgte Nutzung eines in einem anderen Mitgliedstaat mit Vorsteuerabzugsberechtigung geleasten PKW durch einen österreichischen Unternehmer unter § 3a Abs. 1a UStG fällt und daher in Österreich - ohne Recht auf Vorsteuerabzug - mit Umsatzsteuer belastet ist. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass dieses Ergebnis im Hinblick auf die Vorgaben der 6. MwSt-Richtlinie und der Rechtsprechung des VwGH nicht zwingend ist.

1. Zuordnung zum Unternehmen und Vorsteuerabzug

Die Regelung des Art. 6 Abs. 2 UAbs 1 lit. a der 6. MwSt-Richtlinie (die § 3a Abs. 1a Z 1 UStG entspricht) soll die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands zu unternehmensfremden Zwecken, Dienstleistun...

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