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Vorlagebeschluss des VwGH zur Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten
Die Schutzwirkung der Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 56 EG im Verhältnis zu Drittstaaten gewinnt immer mehr an Bedeutung. Obwohl der Wortlaut des Art. 56 Abs. 1 EG den Schutzbereich dieser Freiheit unilateral auch auf Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedstaaten) ausdehnt, ist fraglich, ob im Drittstaatsverkehr die gleichen engen Maßstäbe wie für den innergemeinschaftlichen Kapitalverkehr gelten sollen. In seinem Vorlagebeschluss vom thematisiert der VwGH die Frage der Schutzwirkung der Kapitalverkehrsfreiheit in Hinblick auf den Ausschluss von Dividenden, die aus einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz nach § 37 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 EStG. Hier stellt sich insbesondere die Frage nach der Anwendbarkeit der Stillstandsklausel des Art. 57 Abs. 1 EG. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Daniela Hohenwarter, LL. M., in der Mai-Ausgabe der SWI.