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Schweinsbraten, Gemüse und Tabak
Zur Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988
Dkfm. Heinz Flieder, Steuerberater in Wien, schreibt uns:
"Nachdem sich Herr Dr. Rieder im SWK-Heft 12/2005, Seite T 55, in dankenswerter Weise dem Problem mit den Essensgutscheinen angenommen und festgestellt hat, dass Obst und Gemüse gesünder als Schweinsbraten sind und demzufolge ein Überdenken und eine Änderung durch das BMF angeregt hat, möchte ich mich mit einem ähnlichen Thema beschäftigen, das mir schon lange am Herzen liegt. Es ist dies die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988, nämlich Steuerfreiheit für Freitabak, Freizigarren und Freizigaretten an Arbeitnehmer in tabakverarbeitenden Betrieben, wenn die gewährten Erzeugnisse nicht verkauft werden dürfen und nur in einer solchen Mengen gewährt werden, die einen Verkauf tatsächlich ausschließen. Abgesehen davon, dass nicht kontrolliert werden kann, ob diese Waren verkauft werden oder nicht und schon ganz abgesehen davon, dass ein tatsächlicher Verkauf niemals ausgeschlossen werden kann, weil das schlicht und ergreifend ebenfalls unkontrollierbar ist, ist der Konsum von Tabak in jeder Form ungesund und ich möchte fast meinen, ungesünder als Schweinsbraten. Weiters erhebt sich die Frage, ob es in Österreich nach dem Ve...