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SWK 31, 1. November 2005, Seite 80

VfGH: Spaltungsgesetz

Aufhebung der Wortfolge "§ 225c Abs. 3 und 4 sowie" im dritten Satz des § 9 Abs. 2 SpaltG: Das Hinausdrängen von Gesellschaftern unter gleichzeitigem Ausschluss von Gesellschaftern, deren Beteiligung unter der sog. "Erheblichkeitsschwelle" liegt, vom Antragsrecht nach § 9 Abs. 2 SpaltG stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum dar und ist auch sachlich nicht zu rechtfertigen. - (§ 9 Abs. 2 dritter Satz SpaltG)

( u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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