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SWK 31, 1. November 2005, Seite 79

Verfahren: Beweiswürdigung

Der VwGH darf auch eine von ihm als fehlerhaft angesehene Beweiswürdigung nur dann zum Anlass für die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides nehmen, wenn diese Fehlerhaftigkeit zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder das allgemeine menschliche Erfahrungsgut das Ausmaß einer Rechtsverletzung in der behördlichen Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage angenommen hat. - (§ 34 Abs. 1 VwGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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