Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Private KFZ-Nutzung
• Für die private KFZ-Nutzung durch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Vorschriften der Sachbezugsverordnung nicht anwendbar. - (§ 15 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()