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SWK 31, 1. November 2005, Seite 77

EuGH: Entgeltliche Leistungen an Mitarbeiter

Mehrwertsteuer: Kein Eigenverbrauch bei entgeltlichen Leistungen an Mitarbeiter unter den Selbstkosten

Urteilstenor des EuGH:

Die Art. 2, 5 Abs. 6 und 6 Abs. 2 lit. b der 6. MwSt-RL sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Umsätze, für die eine tatsächliche Gegenleistung gezahlt wird, als Entnahme eines Gegenstands oder Erbringung einer Dienstleistung für den privaten Bedarf angesehen werden, auch wenn diese Gegenleistung unter dem Selbstkostenpreis für den gelieferten Gegenstand oder die erbrachte Dienstleistung liegt.

(, Hotel Scandic Gåsabäck AB, Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Regeringsrätt)

Anmerkung: Scandic ist in Schweden in der Hotel- und Restaurationsbranche tätig und bietet ihrem Personal die Mittagsmahlzeit zu einem bestimmten Preis in einer speziell von dem Unternehmen eingerichteten Kantine an. Fraglich war, ob die Abgabe von Mahlzeiten an das Personal zu einem unter den Kosten für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung einer Dienstleistung liegenden Preises, die Besteuerung als Eigenverbrauch zur Folge habe oder ob der von dem Mitarbeiter gezahlte Preis die Besteuerungsgrund...

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