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SWK 31, 1. November 2005, Seite 77

EuGH: Vermietung

Mehrwertsteuer: Einräumung eines Mietrechts ist als Vermietung anzusehen

Urteilstenor des EuGH:

Art. 13 Teil B lit. b der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass Umsätze, durch die eine Gesellschaft gleichzeitig durch verschiedene Verträge mehreren mit ihr verbundenen Gesellschaften gegen eine Vergütung, die im Wesentlichen nach der genutzten Fläche festgesetzt wird, ein widerrufliches Nutzungsrecht an ein und demselben Gebäude überträgt, Umsätze aus der "Vermietung von Grundstücken" im Sinne dieser Vorschrift darstellen und dass diese Verträge, so wie sie durchgeführt werden, im Wesentlichen die Übertragung des passiven Nutzungsrechts an Gebäuden oder Flächen gegen eine Vergütung zum Gegenstand haben, die nach dem Zeitablauf bemessen ist, und nicht eine anders einzustufende Dienstleistung.

(, Temco Europe SA, Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Cour d'appel Brüssel)

Anmerkung: Temco ist auf dem Gebiet der Gebäudereinigung und -unterhaltung tätig. Im Zusammenhang mit Umbauarbeiten an einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude machte Temco Vorsteuern geltend. Temco hatte im betreffenden Gebäude keine geschäftliche Niederlassung, sondern schloss vielme...

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