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EuGH: Beratungsleistungen
• Mehrwertsteuer: Beratungsleistungen an Investmentfonds sind am Empfängerort steuerbar
Urteilstenor des EuGH:
Die Investmentgesellschaften mit variablem Grundkapital (sociétés d'investissement à capital variable, SICAV), deren ausschließlicher Zweck im Sinne der OGAW-RL 85/611/EWG (Wertpapierinvestmentfonds-RL) es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung anzulegen, sind nach Art. 4 der 6. MwSt-RL mehrwertsteuerpflichtig, so dass der Ort der in Art. 9 Abs. 2 lit. e der 6. MwSt-RL genannten Dienstleistungen, die solchen SICAV erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig S. R 77sind als der Dienstleistende, der Ort ist, an dem diese SICAV den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit haben.
(, Banque Bruxelles Lambert SA (BBL), Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Tribunal de première instance Brüssel)
Anmerkung: Strittig war der Leistungsort seitens einer Bank (BBL) an luxemburgische SICAV erbrachten Dienstleistungen, der von der Beantwortung der Frage abhing, ob SICAV als Unternehmer mehrwertsteuerpflichtig sind.