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EuGH: Inlandsflüge
• Mehrwertsteuer: Befreiung auch für internationale Luftfahrtgesellschaften bei Inlandsflügen
Urteilstenor des EuGH:
1. Art. 15 Z 6, 7 und 9 der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass die in diesen Bestimmungen bezeichneten Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen für Luftfahrzeuge, die von hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätigen Luftfahrtgesellschaften für Inlandsflüge eingesetzt werden, von der Mehrwertsteuer befreit sind.
2. Es ist Sache der nationalen Gerichte, die jeweilige Bedeutung der internationalen und nicht internationalen Tätigkeitsbereiche dieser Gesellschaften zu beurteilen. Bei dieser Beurteilung können alle Faktoren berücksichtigt werden, die auf die relative Bedeutung der betreffenden Verkehrsart hinweisen, insbesondere der Umsatz.
(, Cimber Air A/S, Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Vestre Landsret)
Anmerkung: Die dänischen Luftfahrtgesellschaft Cimber Air war im regionalen Linienverkehr in Europa tätig. Im Rechtsstreit mit den dänischen Behörden war fraglich, ob ausschließlich Vorleistungen für internationale Flüge einschließlich Transitflüge oder auch Vorleistungen für Inlandsflüge umsatzsteuerbefrei...