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SWK 31, 1. November 2005, Seite 75

EuGH: Option zur Steuerpflicht

Mehrwertsteuer: Option zur Steuerpflicht gekoppelt an Zustimmung der Finanzverwaltung

Urteilstenor des EuGH:

Die Bestimmungen des Art. 13 Teil C Abs. 1 lit. a und Abs. 2 der 6. MwSt-RL schließen es nicht aus, dass ein Mitgliedstaat, der von der Befugnis Gebrauch gemacht hat, seinen S. 76Steuerpflichtigen das Recht einzuräumen, bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für eine Besteuerung zu optieren, eine Regelung einführt, die den vollständigen Vorsteuerabzug von der nicht rückwirkenden vorherigen Zustimmung der Finanzverwaltung abhängig macht.

(, Vermietungsgesellschaft Objekt Kirchberg Sàrl, Vorabentscheidungsersuchen des luxemburgischen Cour d'appel)

Anmerkung: Die Vermietungsgesellschaft Objekt Kirchberg ließ in Luxemburg ein Bürogebäude errichten, das ab Fertigstellung an eine Wirtschaftsprüfungskanzlei mehrwertsteuerpflichtig vermietet wurde. Die Gesellschaft übte das nach luxemburgischem Recht bestehende Optionsrecht für die Umsatzsteuerpflicht erst ein halbes Jahr nach Beginn der Vermietung aus. Dennoch nahm sie den Abzug der für die Bauarbeiten entrichteten Mehrwertsteuer im betreffenden Jahr im vollen Ausmaß in Anspruch. Die Finanzverwalt...

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