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EuGH: Verpachtungsumsätze
• Mehrwertsteuer: Verpachtungsumsätze fallen nicht unter die Pauschalierungsregelung für Landwirte
Urteilstenor des EuGH:
Art. 25 der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass ein landwirtschaftlicher Erzeuger, der einen Teil der wesentlichen Elemente seines landwirtschaftlichen Betriebes langfristig verpachtet und/oder vermietet hat und mit dem Restbetrieb seine Tätigkeit als Landwirt, hinsichtlich derer er unter die gemeinsame Pauschalregelung nach dieser Vorschrift fällt, fortsetzt, die Umsätze aus einer solchen Verpachtung und/oder Vermietung nicht nach dieser Pauschalregelung behandeln darf. Der damit erzielte Umsatz muss nach der normalen oder gegebenenfalls der vereinfachten Mehrwertsteuerregelung behandelt werden.
(, Harbs, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)
Anmerkung: Herr Harbs war Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes. Einen Teil der Grundstücke, des Viehs und ein Stallgebäude vermietete bzw. verpachtete er an seinen Sohn. Den übrigen landwirtschaftlichen Betrieb führte er selbst fort. Fraglich war, ob die Umsätze aus der Miete und Pacht im Rahmen der umsatzsteuerlichen Pauschalierungsregelung für Landwirte erfasst wer...