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SWK 31, 1. November 2005, Seite S 882

Steuerhängigkeit von zurückbehaltenen Forderungen im Zuge einer Einbringung

Sachverhalt Im Zuge einer Außenprüfung bei der PK GmbH & Co KG wurden Forderungen in das Sonderbetriebsvermögen der Kommandidisten aufgenommen. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin wurden die Forderungen (Nominale von ATS 6.500.000,-) lediglich gegen Vertragserrichtungskosten i. H. v. ATS 75.500,- erworben und mit diesem Betrag aktiviert. Bei der Schuldnerin ist die Verbindlichkeit noch mit dem vollen Nennbetrag passiviert.

Im Zuge der Einbringung der Mitunternehmeranteile der PK GmbH Co KG gem. Art. III UmgrStG in die PK Holding AG mit Stichtag wurden diese Forderungen zurückbehalten und daher entnommen. Der Teilwert der Forderungen im Zeitpunkt der Einbringung entspricht dem Buchwert (ATS 75.500,-)

Fragestellung:

Sollte die abgeschriebene Forderung nach Bewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Schuldnerin doch voll oder teilweise einbringlich sein, stellt sich die Frage, ob der Wertzuwachs bei den früheren Kommanditisten versteuert werden muss oder ob die Forderung ab Entnahme anlässlich der Einbringung Privatvermögen ist und daher ein allfälliger Wertzuwachs nicht steuerhängig ist.

Es liegen Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit...

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