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SWK 31, 1. November 2005, Seite 876

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

(B. R.) - Fahrten eines Linienbusfahrers zwischen seiner Wohnstätte und unterschiedlichen Busdepots, an denen er das zu lenkende Fahrzeug in wechselndem Turnus zu übernehmen hat und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht, sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs nicht an festen Busdepots, sondern an wechselnden Orten auf freier Strecke erfolgt (BFH , VI R 15/04).

Anmerkung: Diese Beurteilung führt nach österreichischer Rechtslage zu folgenden Konsequenzen:

1. Die Fahrten sind prinzipiell durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) bzw. das Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) abgegolten.

2. Verpflegungsmehraufwendungen ("Tagesdiäten") i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 können nicht zuerkannt werden.

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