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Steuerpflichtige Fahrtkostenersätze für FH-Vortragende
Besteuerung von Ersätzen ohne Abzugsmöglichkeit verfassungswidrig
Bei einem Vortragenden auf einer Fachhochschule (FHS) wird gesetzlich ein Dienstverhältnis fingiert. Erhält der Vortragende nun einen Fahrtkostenersatz, ist dieser lohnsteuerpflichtig. Ein Pendlerpauschale steht jedoch nicht zu. Ebenso ergeben sich Auswirkungen auf die SV-Pflicht.
1. Sachverhalt
Ausgegangen sei von folgendem Sachverhalt:
Ein Steuerpflichtiger sei selbstständig tätig, beispielsweise als Rechtsanwalt oder Wirtschaftstreuhänder. Er hat seinen Kanzleisitz in derselben Gemeinde wie den Wohnsitz, etwa in der Landeshauptstadt L 1. Um sein Fachwissen auch der nachstrebenden Studentenschaft zur Verfügung zu stellen, unterrichtet er an einer in der Landeshauptstadt L 2 gelegenen Fachhochschule (FHS). Zwischen L 1 und L 2 liegen mehr als 120 km.
Neben einem - üblicherweise spärlichen - Honorar werden dem Vortragenden auch Reisespesen für die Anfahrt, so etwa das Kilometergeld vergütet. Aufgrund der örtlichen Distanz erfolgt die Vorlesung jeweils geblockt. Dabei finden manchmal eintägige, manchmal auch mehrtägige Veranstaltungen statt.
2. Rechtliche Einstufung
Sachverhaltsgemäß erbringt der Vortragende Leistungen im Sinne eines Vortrages. In den üblichen Lehrplänen ist dabei eine be...