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SWK 31, 1. November 2005, Seite S 860

Einheitliche und gesonderte Feststellung bei Beteiligungen

Ein Steuerpflichtiger war an verschiedenen vermögensverwaltenden Gesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beteiligt. Auf Grund der Einstufung seiner übrigen Immobilientätigkeiten als gewerblicher Grundstückshändler sind die Beteiligungen als gewerbliche Einkünfte zu behandeln. Strittig war, ob diese Entscheidung im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung oder auf der Ebene der Einkommensteuerveranlagung zu erfolgen hat. Der Große Senat hat entschieden, dass die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters sowohl ihrer Art nach als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige Wohnsitzfinanzamt zu erfolgen hat (BFH , GrS 2/02 in BB 2005, 2056).

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