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Unterlassene Aufwendungen bei Grundstückshändler
Unterlassene Aufwendungen bei Grundstückshändler (§ 19, § 23 EStG)
Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG können Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein zum Umlaufvermögen gehörendes Grundstück, die im Jahr der Zahlung nicht geltend gemacht worden sind und infolge der Rechtskraft der entsprechenden Veranlagung auch in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden können, nicht ohne Weiteres im Jahr der ersten „offenen" Veranlagung abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Abzug unterblieben ist, weil der Steuerpflichtige fälschlicherweise davon ausgegangen ist, es handelt sich bei dem betreffenden Wirtschaftsgut um Privatvermögen. Das bedeutet aber nicht, dass diese Ausgaben steuerlich endgültig verloren wären. Vielmehr mindern sie einen später anfallenden Gewinn aus der Veräußerung oder Entnahme des betreffenden Wirtschaftsgutes (BFH , IV R20/04 in BB 2005, 2110).