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SWK 31, 1. November 2005, Seite 23

Begünstigte Auslandsentsendung

Begünstigte Auslandsentsendung (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG)

Die Steuerbegünstigung stellt bei einer Personalgestellung nicht darauf ab, ob ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet. Daher sind auch Gestellungen durch inländische Arbeitgeber an ausländische Anlagenerrichter steuerlich begünstigt ().

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