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Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten betreffend Provisionen von Handelsvertretern
• Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten betreffend Provisionen von Handelsvertretern.Die in SWK-Heft 30/2005, Seite S 850 ff. von Mag. Marco Laudacher besprochene UFS-Entscheidung vom trägt die Zahl RV/0491-L/05.