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SWK 29, 10. Oktober 2005, Seite 70

VfGH: Schenkungssteuer

Erstattung der Schenkungssteuer: Aufhebung der Wortfolge "eine Schenkung widerrufen wurde und deshalb" in § 33 lit. a ErbStG 1955 i. d. F. BGBl. Nr. 151/1980 wegen Unsachlichkeit. - (§ 33 lit. a ErbStG)

§ 33 lit. a ErbStG schließt mit seinem Abstellen auf die Widerrufsgründe des ABGB in unsachlicher Weise Fälle von einer Erstattung aus, in denen es ebenfalls gegen den Willen des Beschenkten zu einer Rückforderung und Herausgabe des Geschenkes kommt.

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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