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SWK 11, 10. April 2005, Seite 30

EuGH: Vorsteuerabzug

Mehrwertsteuer: Rückwirkende Ermächtigung zur Einschränkung des Vorsteuerabzugs verstößt gegen Vertrauensschutzgrundsatz

Urteilstenor des EuGH:

1. Die Prüfung des Verfahrens, das zum Erlass der Entscheidung 2000/186/EG des Rates vom zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Art. 6 und Art. 17 der 6. MwSt-RL abweichende Regelungen anzuwenden, geführt hat, hat keinen Mangel erkennen lassen, der die Gültigkeit dieser Entscheidung beeinträchtigen könnte.

2. Art. 3 der Entscheidung 2000/186/EG ist ungültig, soweit er die rückwirkende Geltung der Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland durch den Rat der Europäischen Union ab dem vorsieht.

3. Art. 2 der Entscheidung 2000/186/EG entspricht den inhaltlichen Anforderungen des Art. 27 Abs. 1 der 6. MwSt-RL und ist nicht ungültig.

( Sudholz, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)

Anmerkung: Mit Art. 2 der Entscheidung 2000/186/EG vom wurde Deutschland ermächtigt, abweichend von Art. 17 Abs. 2 der 6. MwSt-RL und abweichend von Art. 6 Abs. 2 lit. a der 6. MwSt-RL den Abzug der Mehrwertsteuer auf die Gesamtausgaben für Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für betriebliche Zwecke ge...

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