Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen bei den Werbungskosten
Aus-, Fort- und Weiterbildungkosten können im Rahmen von Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Im Rahmen der letzten Bundeslohnsteuertagung gab es nun Klarstellungen in diesem Bereichen. Gleichzeitig wurde bei dieser Tagung auch festgehalten, dass Werbungskosten für politische Funktionen auch dann steuermindernd geltend gemacht werden können, wenn diese Funktion tatsächlich bei der Wahl nicht erreicht werden konnte. Diese und sonstige Änderungen im Bereich der Werbungskosten bzw. auch Klarstellungen bei Lohnumwandlungen werden anschließen dargestellt.
Werbungskosten
AHS-Lehrerin macht Werbungskosten für Turnlehrerausbildung in Finnland geltend
Es liegen keine Werbungskosten vor, weil keine genaue Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Veranlassung möglich ist und die berufliche Notwendigkeit dieser Ausbildung nicht eindeutig dokumentiert wurde.
Ausbildungskosten
Wenn ein Steuerpflichtiger mit Abschluss einer HTL im Rahmen eines Dienstverhältnisses als kaufmännischer Mitarbeiter eine Abendschule an einer öffentlichen Landwirtschaftsschule besucht, kann er die Kosten als Umschulungskosten (Ausbildungskosten) im Rahmen de...