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SWK 11, 10. April 2005, Seite 394

Änderungen bei den Werbungskosten

Manuela Holowaty

Aus-, Fort- und Weiterbildungkosten können im Rahmen von Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Im Rahmen der letzten Bundeslohnsteuertagung gab es nun Klarstellungen in diesem Bereichen. Gleichzeitig wurde bei dieser Tagung auch festgehalten, dass Werbungskosten für politische Funktionen auch dann steuermindernd geltend gemacht werden können, wenn diese Funktion tatsächlich bei der Wahl nicht erreicht werden konnte. Diese und sonstige Änderungen im Bereich der Werbungskosten bzw. auch Klarstellungen bei Lohnumwandlungen werden anschließen dargestellt.

Werbungskosten

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