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Ausländische Künstleragenturen
Ausländische Künstleragenturen (§ 99 EStG)
Nach der Rechtsprechung des VwGH (Erk. , 2000/15/0033) fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff „Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der „Künstleranteil" der inländischen Abzugssteuer unterliegt. Damit ist der Steuerpflichtige nur mehr der ausländische Künstler. Dabei ist für die Frage, ob überhaupt eine Steuerpflicht des ausländischen Künstlers besteht, nicht das DBA mit dem Ansässigkeitsstaat der Künstleragentur, sondern jenes mit dem Ansässigkeitsstaat des Künstlers maßgebend (EAS 2567 in SWI 2005, 155).