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Fehlgeschlagene Gründung einer GesmbH
Fehlgeschlagene Gründung einer GesmbH (§ 27 EStG)
Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Gründung einer GesmbH entstandene Beratungskosten können auch dann weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch als Liquidationsverlust geltend gemacht werden, wenn eine wesentliche Beteiligung an der Kapitalgesellschaft geplant war (BFH , VIII R 4/02 in BB 2004, 2053).