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Teilbetriebsveräußerung bei Arzt
Teilbetriebsveräußerung bei Arzt (§ 24 EStG)
Ist ein freiberuflich tätiger Arzt sowohl als Allgemeinmediziner als auch auf arbeitsmedizinischem Gebiet tätig, übt er zwei ihrer Art nach verschiedene Tätigkeiten aus. Die Veräußerung eines dieser Praxisteile stellt damit eine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung dar, sofern den Praxisteilen die notwendige organisatorische Selbständigkeit zukommt (BFH , IV R17/03 in BB 2005, 364).