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Betriebsaufgabe
Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)
Erklärt der Unternehmer ausdrücklich, den Betrieb endgültig eingestellt zu haben, kann er sich später nicht darauf berufen, diese rechtsgestaltende Erklärung sei wirkungslos gewesen, weil ihm nicht bewusst war, dass mit der Betriebsaufgabe auch die stillen Reserven des verpachteten Betriebsgrundstückes aufzudecken und zu versteuern waren (BFH , III R9/03 in BB 2005, 84).