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SWK 28, 1. Oktober 2005, Seite 68

Empfängernennung

Lässt sich eine Abgabepflichtige in Geschäftsbeziehungen ein, nach deren Gestaltung ihr eine den Anforderungen nach § 162 BAO entsprechende Nennung der Zahlungsempfänger nicht möglich ist (etwa wegen des Unterlassens eines Begehrens nach Ausweisleistung durch die Palettenverkäufer), geht dies im Grunde des § 162 BAO zu ihren Lasten. - (§ 162 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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