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Verdeckte Ausschüttung
• Die dem rechtlichen Vorgang einer verdeckten Ausschüttung notwendig zu Grunde liegende - von der auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung der Körperschaft erfasste - Zuwendung der Gesellschaft an den Gesellschafter bedarf eines real wahrnehmbaren Geschehens, das einer rechtlichen Deutung als Zuwendungsakt durch die Gesellschaftsorgane (sei es durch ihr Handeln oder ihr Unterlassen) zugänglich ist. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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