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SWK 28, 1. Oktober 2005, Seite R 67

Gegenleistung-/Unterhaltsrente

Werden Einzelwirtschaftsgüter gegen Rente übertragen, kann nur entweder eine Gegenleistungs- oder eine Unterhaltsrente vorliegen. Im Bereich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern ist für weitere Rentenkategorien kein Raum. - (§ 18 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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