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EuGH: Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben
• Rechtsschutz: Übermäßige Erschwerung der Erstattung von gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben
Urteilstenor des EuGH:
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EGV verstoßen, dass sie Art. 29 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 428/1990 - Disposizioni per l'adempimento di obblighi derivanti dall'appartenenza dell'Italia alle Communità europee (legge comunitaria per il 1990) - (Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen infolge der Zugehörigkeit Italiens zu den Europäischen Gemeinschaften [Gemeinschaftsgesetz für S. R 261990]), der von der Verwaltung und einem erheblichen Teil der Gerichte einschließlich der italienischen Corte suprema di cassazione so ausgelegt und angewandt wird, dass die Ausübung des Rechts auf Erstattung unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhobener Abgaben für den Abgabenpflichtigen übermäßig erschwert wird, nicht ändert."
( Kommission/Italien, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Das dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Vertragsverletzungsverfahren, betraf eine- entsprechend der Auslegung und Anwendung durch die italienische Verwaltung und die italienischen Gerichte - im italienischen Recht vorgesehene...