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SWK 10, 1. April 2005, Seite 24

Verfahren: Wiederaufnahme

Nachträglich sich ergebende rechtliche Bedenken gegen die Richtigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides bilden keinen Wiederaufnahmsgrund. - (AVG § 69 Abs. 1 Z 2), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2000//17/0018)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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